IX. MÄNGELHAFTUNG UND ALLGEMEINE HAFTUNG
- Die Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln der von uns zu erbringenden Leistung oder Lieferung, insbesondere auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz, sowie sonstige Schadensersatzansprüche des Bestellers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, mit den in diesem Abschnitt IX enthaltenen Ausnahmen.
- Ansprüche des Bestellers auf Nacherfüllung wegen Mängeln der von uns zu erbringenden Leistung oder Lieferung bestehen nach den folgenden Bestimmungen:a) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Das Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.b) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller die fällige Vergütung bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.
c) Der Besteller hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Besteller uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
d) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Die Aufwendungen zur Nachbesserung oder Nacherfüllung, die dadurch entstehen, dass die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, trägt der Besteller. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Bestellers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Besteller ersetzt verlangen.
- Die Mängelansprüche des Bestellers, insbesondere die Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag, Minderung und Schadensersatz, setzen voraus, dass der Besteller seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Besteller offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von fünf Werktagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung von uns für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.
- Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt wegen Mängeln der von uns zu erbringenden Leistung oder Lieferung verjähren in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder, wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
- Der Besteller kann Schadensersatz nur verlangen:
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen;b) für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters von uns, eines leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen;c) für Schäden, die auf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) durch uns, einen gesetzlichen Vertreters von uns oder einen unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut.d) für Schäden, die in den Schutzbereich einer von uns ausdrücklich erteilten Garantie (Zusicherung) oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen; Im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung von uns der Höhe nach auf den typischerweise zu erwartenden, bei Vertragsschluss bei Anwendung ordnungsgemäßer Sorgfalt von uns vorhersehbaren
Schaden beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit. Schadenersatzansprüche des Bestellers im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verjähren in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit. Schadenersatzansprüche gegen uns aus gesetzlich zwingender Haftung, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt und bestehen in gesetzlichem Umfang binnen der gesetzlichen Fristen.
- Rechte des Bestellers nach den Paragrafen 478 und 479 BGB für den Fall, dass der Besteller oder dessen weitere Abnehmer in einer Lieferkette von einem Verbraucher in Anspruch genommen werden bleiben durch die Regelungen in diesem Abschnitt IX unberührt.
- Sollten zur Anbahnung oder Abwicklung des Schuldverhältnisses zwischen dem Besteller und uns Dritte beauftragt oder einbezogen werden, so gelten die oben bezeichneten Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen auch zugunsten der Dritten.
X. PRODUKTHAFTUNG
Bestehen in den Staaten, in denen der Besteller unsere Produkte weiterveräußern wird, im Vergleich zum deutschen Recht abweichende, insbesondere schärfere Produkthaftungs- bzw. Produktsicherungsvorschriften, so hat uns der Besteller hierauf bei Auftragserteilung hinzuweisen. In diesem Fall sind wir berechtigt, innerhalb eines Monats vom Vertrag zurückzutreten. Versäumt der Besteller diese Aufklärung, so können wir binnen eines Monats, nachdem wir von der entsprechenden Rechtslage erfahren haben, vom Vertrag zurücktreten. Der Besteller ist im letzteren Falle dazu verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter, die über unsere Leistungspflicht bei einem vergleichbaren Produkthaftungsfall in Deutschland hinausgehen, freizustellen. Dies gilt auch dann, wenn wir am Vertrag festhalten.
XI. GEHEIMHALTUNG
Der Besteller verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrages und drei Jahre über dessen Beendigung hinaus sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Vertrag zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht vorher ausdrücklich schriftlich genehmigt
oder zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzuleiten oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
Ausgenommen hiervon sind diejenigen Informationen,
– die dem Besteller bereits vor Beginn der Vertragsverhandlungen bekannt waren oder die von Dritten als nicht vertraulich mitgeteilt werden, sofern diese nicht ihrerseits gegen Vertraulichkeitspflichten verstoßen;
– die der Besteller unabhängig von uns entwickelt hat;
– die ohne Verschulden oder Zutun des Bestellers öffentlich bekannt sind oder werden oder
– die vom Besteller aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offen zu legen sind. Im letztgenannten Fall hat der Besteller uns vor der Offenlegung unverzüglich zu informieren. Weitergehende gesetzliche Pflichten zur Vertraulichkeit bleiben unberührt.
XII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Wurmlingen, Deutschland, soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder der Besteller in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder seinen Gerichtsstand ins Ausland verlegt. Als Ausnahme hierzu sind wir auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
- Dem Besteller ist bekannt, dass Daten aus dem Geschäftsverkehr, auch personenbezogene Daten, gespeichert und im Rahmen der geschäftlichen Erforderlichkeit verarbeitet und an Dritte übermittelt werden müssen. Mit dieser Datenerfassung und -verarbeitung ist der Kunde einverstanden.
- Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
- Für die vertraglichen und sonstigen Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.